Wir sind Tag und Nacht für Sie erreichbar:
Im Trauerfall muss vieles entschieden und geregelt werden. Sie als Angehöriger werden mit Fragen und Problemen belastet, mit denen Sie bisher noch nicht konfrontiert worden sind. In dieser schweren Zeit möchten wir Ihnen eine wertvolle Hilfe sein.
Erfahren Sie hier, wie umfassend unsere Leistungen sind, welche Dokumente wir zur Abwicklung der notwendigen Formalitäten benötigen und mit welchen Kosten Sie rechnen können.
Weiter unten auf dieser Seite finden Sie eine Checkliste für die ersten Schritte im Todesfall zum downloaden
Sterbeort Wien:
In den Wiener Bezirken wird die Totenbeschau durch den Zentralen Totenbeschaudienst der MA 15 durchgeführt. Im Normalfall wird die Totenbeschau zwischen 06:00 und 24:00 Uhr vorgenommen. Je nach Arbeitsaufkommen kann es zu mehrstündigen Wartezeiten kommen.
Um die Totenbeschauärzte zu unterstützen halten Sie bitte allfällige medizinische Befunde, Entlassungsbriefe vom letzten Krankenhausaufenthalt, etc. bereit. Wenn der Totenbeschauarzt die Todesumstände nachvollziehen kann, wird die Freigabe zur Abholung erteilt und der Leichenbegleitschein ausgestellt.
In dieser Zeit ist es von Vorteil, wenn Sie bereits mit uns Kontakt aufnehmen, um die verstobene Person zeitnahe nach der erfolgten Totenbeschau abzuholen.
Wird die Freigabe nicht erteilt, da die Todesumstände nicht eindeutig zu eruieren sind, wird der/die Verstobene zur Obduktion vorgeschlagen. Die Obduktion erfolgt in einem Krankenhaus, in der Obduktionseinheit auf dem Wiener Zentralfriedhof oder im Zentrum für Gerichtsmedizin der Medizinischen Universität Wien. In diesem Fall erfolgt die Abholung des Verstorbenen durch die städtische „Bestattung Wien“.
Wenden Sie sich an uns – wir kommunizieren mit der Behörde und etwaigen Krankenhäusern, wo sich der/die Verstorbene befindet und wann die Freigabe zur Bestattung erfolgen wird.
Sterbeort Niederösterreich:
Die Totenbeschautätigkeit wird in Niederösterreich durch einen/eine von der Gemeinde bestellten Totenbeschauer/in vorgenommen. Anschließend kann die Abholung durch das unser Unternehmen erfolgen. Der/die Verstorbene wird in die nächstgelegene Kühlkammer überführt.
„In Fällen der Dringlichkeit oder des öffentlichen Interesses kann der Abtransport der Leiche bereits vor der Totenbeschau angeordnet werden, wenn der Tod durch einen Arzt oder eine Ärztin, der oder die zur selbständigen Berufsausübung berechtigt ist (z. B. Notarzt oder Notärztin), festgestellt wurde. Die Leiche ist in die örtlich nächstgelegene geeignete Leichenkammer zu bringen.“ – NÖ Bestattungsgesetz 2007
Oftmals ist es schwierig während Nachtstunden den Totenbeschauarzt in NÖ zu erreichen – nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zu Seite!
Ist der Sterbefall in einem Krankenhaus eingetreten, wird die Totenbeschau durch die Pathologische Abteilung durchgeführt. In der Regel wird die Freigabe zur Bestattung innerhalb von 1-2 Werktagen erteilt.
Bei Pflegeheimen ist es sinnvoll und wichtig, dass die Angehörigen den Bestatter ihrer Wahl angeben, der dann die Abholung des Verstorbenen durchführt. Dies ist auch noch möglich, wenn Sie vom Pflegeheim über den Todesfall verständigt werden.
Falls der Tod eines Angehörigen außerhalb von Wien bzw. Niederösterreich eintritt, kontaktieren Sie uns umgehend, wir organisieren die Abholung vom Sterbeort und die Überführung der/des Verstorbenen nach Wien und Niederösterreich.
Verstirbt einer Ihrer Angehörigen während eines Aufenthaltes im Ausland korrespondieren wir mit den zuständigen Behörden, Versicherungen oder dem ortsansässigen Bestattungsunternehmen, um die Rückholung zu organisieren.
Sei es die Beschaffung verschiedenster Dokumente wie Internationale Sterbeurkunde, Überführungsbewilligung oder Beglaubigungen – wir übernehmen diese Wege im Zuge der Überführung für Sie.
In den meisten Fällen wird eine Überführung mittels Leichenwagen oder Flugzeug durchgeführt.
Insbesondere bei Flugtransporten ist darauf zu achten, welche Sargbeigaben gestattet sind.
Im Todesfall muss trotz der Trauer leider vieles geregelt werden und viele Entscheidungen müssen getroffen werden. Das ist natürlich besonders belastend. Um Ihnen hierbei etwas unter die Arme greifen zu können, haben wir für Sie eine Checkliste für Ihre ersten Schritte im Trauerfall erstellt.
Mit dieser Übersicht möchten wir Ihnen in dieser schweren Zeit eine wertvolle Hilfe sein.
Unsere Aufgabe sehen wir darin, Sie durch eine schwere Zeit zu begleiten – dafür möchten wir für Sie eine wertvolle Stütze sein und Ihnen möglichst viel kraftraubende Planung in dieser turbulenten Zeit abnehmen.
Würdevoller Abschied
Wir achten besonders darauf, dass jedes Begräbnis den persönlichen Stil des Verstorbenen widerspiegelt und wollen eine Erinnerung schaffen, an die Sie sich gerne zurückerinnern.
Jahrzehntelange Erfahrung
Unser Bestattungsunternehmen steht Ihnen seit 1964 rund um die Uhr zu Verfügung. Die langjährige Erfahrung verspricht Ihnen eine professionelle Betreuung, Planung und Durchführung.
Persönliche Betreuung
Auf den persönlichen Austausch zwischen uns und unseren Kunden legen wir großen Wert. Wir sind von 0 bis 24 Uhr für Sie und Ihre Anliegen erreichbar und nehmen uns für Sie Zeit.
Betreuung darüber hinaus
Wir wollen Sie durch die Zeit des Abschieds begleiten und Ihnen auch nach dem Begräbnis zur Seite stehen. Daher haben wir für unsere Kunden immer ein offenes Ohr und auch einen Ratgeber für diese schwere Zeit zusammengestellt.
Im Jahre 1954 gründete Hans Teufel einen Steinmetzmeisterbetrieb, zehn Jahre später wurde das Bestattungsunternehmen in Groß-Enzersdorf übernommen und seither werden beide Geschäftszweige von uns ausgeübt.
Finden Sie hier die Trauerfälle unserer Bestattung.
Neben den Parten finden Sie Möglichkeiten, Ihre persönliche Anteilnahme zum Ausdruck zu bringen. Entzünden Sie zum Gedenken eine Gedenkkerze oder hinterlassen Sie einen Eintrag im Kondolenzbuch!