Im Normalfall trägt die Kosten der Auftraggeber, welcher diese jedoch in der Verlassenschaft (= Vermögen der verstorbenen Person) geltend machen kann. Das bedeutet, dass sie dem Auftraggeber aus der Verlassenschaft ersetzt werden, sofern Vermögen vorhanden ist. Sollten weder durch die Verlassenschaft noch durch Angehörige die Begräbniskosten gedeckt werden können, findet eine sogenannte „Sozialbestattung“ statt, wobei die die Kosten grundsätzlich vom Land bzw. der Gemeinde übernommen werden.
Viele Menschen möchten schon zu Lebzeiten für ihr Begräbnis und der damit einhergehenden finanziellen Last vorsorgen und schließen daher eine Bestattungsvorsorge ab. Vereinbaren Sie sich einen Termin in unserem Unternehmen und lassen Sie sich von unseren kompetenten Mitarbeiter:innen beraten.