Erdbestattung in Wien & Niederösterreich - alle Informationen im Überblick

Die Erdbestattung, oder auch Inhumation ist eine der ältesten und traditionsreichsten Formen der Bestattung. Die Verstorbenen werden dabei ganzheitlich in einem Sarg beigesetzt, in der Regel an einem Friedhof am Wohnsitz. Den Angehörigen und Hinterbliebenen bleibt nach der Beerdigung die Möglichkeit, ihre Lieben wann immer sie möchten zu besuchen, diesen Ort der Trauer zu gestalten und den Verstorbenen einfach nahe zu sein.

Inhalt

Der Ablauf bei einer Erdbestattung

Abholung der verstorbenen Person

Im ersten Schritt wird der oder die Verstorbene durch das Bestattungsunternehmen vom Sterbeort abgeholt. Anschließend wird die verstorbene Person würdevoll angekleidet, im Sarg eingebettet und durch das Bestattungsinstitut in eine Beisetzkammer mit Kühlmöglichkeit überführt.

Organisation der Trauerfeier

Im persönlichen Gespräch planen wir mit Ihnen gemeinsam die Trauerfeier. Wir beraten Sie zu den verschiedenen Beisetzungsmöglichkeiten, Sargmodellen sowie Trauerdrucksorten und Blumenschmuck. Außerdem erledigen wir sämtliche Amtswege sowie organisatorische Angelegenheiten für Sie.

Aufbahrung

Die verstorbene Person wird im ausgewählten Sarg an den Ort der Trauerfeier überführt. Wir sorgen für den Aufbau, die Dekoration, den Blumenschmuck sowie die Koordination vor Ort. Oftmals erfolgt die Aufbahrung in einer Aufbahrungshalle oder in einer Kirche. In einer schlichteren Form kann der Sarg auch direkt an der Grabstelle aufgebahrt werden. Manche Angehörige wünschen eine Aufbahrung zu Hause, wobei hier unter anderem eine gesundheitsbehördliche Genehmigung eingeholt werden muss. Wir beraten und begleiten Sie bei allen dafür notwendigen Schritten.

Trauerfeier

Vor der Beisetzung wird oftmals eine Zeremonie mit Trauerredner:in oder Pfarrer:in und mit musikalischer Umrahmung in der Aufbahrungshalle oder Kirche abgehalten. Die Trauerfeier findet in Österreich oftmals in Form einer religiösen Einsegnung statt, oder es wird eine Messe im Rahmen der Zeremonie gefeiert. Wir nehmen große Rücksicht auf örtliches Brauchtum. Anschließend an die Zeremonie wird der Sarg von Sargträgern im Kondukt (der sog. Trauerzug) zur Grabstelle geleitet. Die Zeremonie kann nach den persönlichen individuellen Vorstellungen und Wünschen gestaltet werden. Wir stehen Ihnen an diesem schweren Tag zur Seite und sorgen für einen würdevollen Abschied.

Beisetzung

An der Grabstelle werden meist durch den/die Trauerredner:in oder Pfarrer:in einige Abschiedsworte oder ein Gebet gesprochen bevor der Sarg der Erde übergeben wird. Als Abschluss vieler Zeremonien haben die Trauergäste die Möglichkeit sich persönlich am offenen Grab zu verabschieden und als Zeichen der Verbundenheit Blumen oder Erde nachzuwerfen.

Die Beisetzungsmöglichkeiten

Erdgrab

Als Erdgrab bezeichnet man ein Grab, in welchem in der Regel vier verstorbene Personen in Särgen (meist aus Holz) ihre letzte Ruhestätte finden. Dazu werden die Särge übereinander in verschiedenen Tiefenlagen eingebettet.

Gruft

Als Gruft bezeichnet man ein ausgemauertes Grab mit einem überirdischen Grabstein, in welchem die Särge in Etagen aufbewahrt werden. Um in einer Gruft bestattet zu werden ist ein Sarg aus Metall Voraussetzung. Die Gruft wird mit einer Grabdeckplatte aus Stein verschlossen.

Die Kosten einer Erdbestattung - eine Auflistung

Die Kosten einer Bestattung sind sehr individuell und können daher nicht pauschalisiert werden. Sie hängen davon ab, wie Sie die Feierlichkeiten gestalten wollen, für welchen Sarg Sie sich entscheiden und ob Sie bereits ein Grab besitzen. Um Ihnen dennoch einen Eindruck geben zu können, sind hier nicht verbindliche Preisspannen angegeben. Für ein detaillierteres unverbindliches Offert nutzen Sie gerne unseren Kostenrechner oder kontaktieren Sie uns persönlich, telefonisch oder per E-Mail. 

Die Kosten einer Erdbestattung setzen sich aus Eigenleistungen des Bestatters und Fremdleistungen bzw. Gebühren zusammen. Die Eigenleistungen werden vom Bestattungsunternehmen selbst geleistet, während die Fremdleistungen bzw. Gebühren von anderen Unternehmen (Florist:innen, Steinmetzunternehmen, Sänger:innen, etc.) bzw. öffentlichen Stellen (u.a. Ämter, Kirchen, Friedhöfe, Krankenhäuser, etc.) geleistet werden.

Die Kosten für die Abholung, die hygienische Versorgung und das Ankleiden einer verstorbenen Person in Wien, Niederösterreich und im nördlichen Burgenland bewegen sich in etwa zwischen 600 und 1000 Euro, je nach Strecke, Örtlichkeit und Wochentag.

Die Kosten des Holzsarges mit Innenauskleidung bewegen sich in etwa zwischen 600 und 2000 Euro, je nach Holzart, Ausführung und Modell. Informieren Sie sich gerne in unserem Bestattungsunternehmen bei einem persönlichen Termin.

Die Kosten eines Metallsarges, welcher für ein Gruft-Begräbnis empfohlen ist, rangieren zwischen 3000 Euro bis hin zu 10.000 Euro. Anzumerken ist, dass in den meisten Bundesländern die einfache Metallversargung gesetzlich verpflichtend ist, sprich es kann ein Holzsarg mit einem Metallinnensarg verwendet werden. Die wesentlich durablere Ausführung ist jedoch ein Metallsarg mit einem Metallinnensarg.

Sollte auf dem Erdgrab oder der Gruft eine Grabdeckplatte vorhanden sein, muss diese vorab von einem Steinmetzunternehmen geöffnet und nach der Beisetzung wieder geschlossen werden. Dies kostet zwischen 500 und 800 Euro.

Eine Trauerfeier kostet in einfachster Ausführung rund 500 Euro und in der Regel bis zu 1500 Euro je nach Ausgestaltung und dem damit verbundenen Personaleinsatz und Vorbereitungsarbeiten. Wenn ein/e Trauerredner/in oder ein/e Pfarrer/in gewünscht sein sollte, rangieren die Kosten zwischen 100 und 400 Euro. Wenn Livemusik gewünscht ist, muss man je nach Sänger/in, Blaskapelle oder Band mit deutlich höheren Kosten rechnen, welche individuell angefragt werden müssen.

Sollten Trauerdrucksorten wie etwa Trauerbriefe (Parten) und Trauerbilder (Gedenkbilder) gewünscht sein, sind im Normalfall, je nach Anzahl, mit Kosten zwischen 100 und 600 Euro zu rechnen.

Der Blumenschmuck der Florist:innen ist besonders individuell und der Preis rangiert hierbei im Regelfall zwischen 100 und 2000 Euro, je nach Menge, Größe und Gestaltung der Gestecke.

Bei jeder Erdbestattung in einem Erdgrab fallen Gebühren für die Friedhofsnutzung von 1000 bis 4000 Euro an. Bei einer Gruft muss man mit Friedhofsgebühren zwischen 400 bis hin zu 30.000 Euro rechnen.

Anzumerken ist, dass Erdgräber und Gruften sehr individuelle Nutzungsverträge und damit verbundene Laufzeiten haben können, weshalb die Kosten immer im Einzelfall erfragt werden müssen.

Unsere Beratung erfolgt für Sie kostenfrei und unverbindlich

Warum sollte ich den Weg mit Bestattung Hans Teufel gehen?

Unsere Aufgabe sehen wir darin, Sie durch eine schwere Zeit zu begleiten – dafür möchten wir für Sie eine wertvolle Stütze sein und Ihnen möglichst viel kraftraubende Planung in dieser turbulenten Zeit abnehmen.

Icon Abschied zwei Hände streifen ein Herz

Würdevoller Abschied

Wir achten besonders darauf, dass jedes Begräbnis den persönlichen Stil des Verstorbenen widerspiegelt und wollen eine Erinnerung schaffen, an die Sie sich gerne zurückerinnern.

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Jahrzehntelange Erfahrung

Unser Bestattungsunternehmen steht Ihnen seit 1964 rund um die Uhr zu Verfügung. Die langjährige Erfahrung verspricht Ihnen eine professionelle Betreuung, Planung  und Durchführung.

Icon persönliche Betreuung Büste in Lorbeerkranz

Persönliche Betreuung

Auf den persönlichen Austausch zwischen uns und unseren Kunden legen wir großen Wert. Wir sind von 0 bis 24 Uhr für Sie und Ihre Anliegen erreichbar und nehmen uns für Sie Zeit.

Icon Bbetreuung drüber hinaus - Unendlichkeitszeichen

Betreuung darüber hinaus

Wir wollen Sie durch die Zeit des Abschieds begleiten und Ihnen auch nach dem Begräbnis zur Seite stehen. Daher haben wir für unsere Kunden immer ein offenes Ohr und auch einen Ratgeber für diese schwere Zeit zusammengestellt.

Häufige Fragen zur Erdbestattung

Dank unserer langjährigen Erfahrung kennen wir die Fragen unserer Kunden und wollen Ihnen zunächst die wesentlichen Fragen beantworten.

Der Beerdigungstermin wird in Abstimmung mit den Kund:innen festgesetzt und variiert in der Regel zwischen 5 Tagen und 3 Wochen nach dem Sterbedatum. Abweichungen sind in jeden Fall möglich und auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

Im Körper eines verstorbenen Menschen beginnen nach dem Tod Zersetzungsprozesse durch Mikroorganismen, die dem Abbau organischer Substanz dienen, was als „Verwesung“ bezeichnet wird. Diese Prozesse laufen an der Luft und in warmer Umgebung schneller ab als unter der Erde. Je nach Beschaffenheit des Bodens, dauert es unterschiedlich lange bis ein Leichnam zu Gänze verwest ist. Manchmal dauert dieser Prozess nur wenige Jahre, in anderen Fällen kann es auch mehrere Jahrzehnte bis zur vollständigen Verwesung dauern. Knochen und Zähne bleiben dabei über Jahrhunderte erhalten.

Die Ruhezeit oder Ruhefrist für ein Grab, ist jene Zeit, in welcher die Grabstätte nicht neu belegt werden darf (d.h. der/die Verstorbene in dieser Grabstätte beigesetzt bleiben muss). Diese Frist ist in der jeweiligen Friedhofsordnung festgelegt und beträgt mindestens zehn Jahre. In Ausnahmefällen ist mittels behördlicher Zustimmung eine frühere Exhumierung möglich (u.a. bei voll belegten Gräbern, bei Übersiedelung einer Grabstelle).

Die gesetzlichen Bestimmungen zu Bestattungen in Österreich sind für jedes Bundesland unterschiedlich und in den jeweiligen Bestattungsgesetzen der Bundesländer geregelt.

Bestattungsgesetz für Wien

Bestattungsgesetz für Niederösterreich

Im Normalfall trägt die Kosten der Auftraggeber, welcher diese jedoch in der Verlassenschaft (= Vermögen der verstorbenen Person) geltend machen kann. Das bedeutet, dass sie dem Auftraggeber aus der Verlassenschaft ersetzt werden, sofern Vermögen vorhanden ist. Sollten weder durch die Verlassenschaft noch durch Angehörige die Begräbniskosten gedeckt werden können, findet eine sogenannte „Sozialbestattung“ statt, wobei die die Kosten grundsätzlich vom Land bzw. der Gemeinde übernommen werden.
Viele Menschen möchten schon zu Lebzeiten für ihr Begräbnis und der damit einhergehenden finanziellen Last vorsorgen und schließen daher eine Bestattungsvorsorge ab. Vereinbaren Sie sich einen Termin in unserem Unternehmen und lassen Sie sich von unseren kompetenten Mitarbeiter:innen beraten.

Eine Übersicht über die möglichen anfallenden Kosten bei einer Erdbestattung finden Sie weiter oben auf dieser Seite.

Ja, in Österreich muss bei der Erdbestattung als auch bei der Gruftbestattung jeder Leichnam in einem Sarg beigesetzt werden.

In Österreich sollte der Sarg, welcher in der Erde beigesetzt wird, nachweislich vollständig verrottbar sein. Am beliebtesten sind hierbei Särge aus Holz, wie etwa Lärchenholz, Eichenholz, Fichtenholz oder Kiefernholz.

Für die klassische Erdbestattung werden in Österreich in der Regel Särge aus Holz verwendet. Deutlich seltener werden auch Särge aus anderen vollständig biologisch abbaubaren Materialien (u.a. Zellulose, Weidengeflecht, Bananenblätter) eingesetzt. Für die Bestattung in einer Gruft ist zumindest in den meisten Bundesländern die einfache Metallversargung gesetzlich verpflichtend, sprich es könnte ein Holzsarg mit einem Metallinnensarg verwendet werden. Die wesentlich durablere und u.a. in Wien gesetzlich vorgeschriebene Ausführung ist jedoch ein Metallsarg mit einem Metallinnensarg.

Bestattungen:
Mutter & Sohn Bestattung Teufel

Im Jahre 1954 gründete Hans Teufel einen Steinmetzmeisterbetrieb, zehn Jahre später wurde das Bestattungsunternehmen in Groß-Enzersdorf übernommen und seither werden beide Geschäftszweige von uns ausgeübt.

Trauerfälle:

Finden Sie hier die Trauerfälle unserer Bestattung.

Neben den Parten finden Sie Möglichkeiten, Ihre persönliche Anteilnahme zum Ausdruck zu bringen. Entzünden Sie zum Gedenken eine Gedenkkerze oder hinterlassen Sie einen Eintrag im Kondolenzbuch!