Sterbefall zu Hause in Wien
Sterbeort Wien:
In den Wiener Bezirken wird die Totenbeschau durch den Zentralen Totenbeschaudienst der MA 15 durchgeführt. Im Normalfall wird die Totenbeschau zwischen 06:00 und 24:00 Uhr vorgenommen. Je nach Arbeitsaufkommen kann es zu mehrstündigen Wartezeiten kommen.
Um die Totenbeschauärzte zu unterstützen halten Sie bitte allfällige medizinische Befunde, Entlassungsbriefe vom letzten Krankenhausaufenthalt, etc. bereit. Wenn der Totenbeschauarzt die Todesumstände nachvollziehen kann, wird die Freigabe zur Abholung erteilt und der Leichenbegleitschein ausgestellt.
In dieser Zeit ist es von Vorteil, wenn Sie bereits mit uns Kontakt aufnehmen, um die verstobene Person zeitnahe nach der erfolgten Totenbeschau abzuholen.
Wird die Freigabe nicht erteilt, da die Todesumstände nicht eindeutig zu eruieren sind, wird der/die Verstobene zur Obduktion vorgeschlagen. Die Obduktion erfolgt in einem Krankenhaus, in der Obduktionseinheit auf dem Wiener Zentralfriedhof oder im Zentrum für Gerichtsmedizin der Medizinischen Universität Wien. In diesem Fall erfolgt die Abholung des Verstorbenen durch die städtische „Bestattung Wien“.
Wenden Sie sich an uns – wir kommunizieren mit der Behörde und etwaigen Krankenhäusern, wo sich der/die Verstorbene befindet und wann die Freigabe zur Bestattung erfolgen wird.
Sterbefall zu Hause in Niederösterreich
Sterbeort Niederösterreich:
Die Totenbeschautätigkeit wird in Niederösterreich durch einen/eine von der Gemeinde bestellten Totenbeschauer/in vorgenommen. Anschließend kann die Abholung durch das unser Unternehmen erfolgen. Der/die Verstorbene wird in die nächstgelegene Kühlkammer überführt.
„In Fällen der Dringlichkeit oder des öffentlichen Interesses kann der Abtransport der Leiche bereits vor der Totenbeschau angeordnet werden, wenn der Tod durch einen Arzt oder eine Ärztin, der oder die zur selbständigen Berufsausübung berechtigt ist (z. B. Notarzt oder Notärztin), festgestellt wurde. Die Leiche ist in die örtlich nächstgelegene geeignete Leichenkammer zu bringen.“ – NÖ Bestattungsgesetz 2007
Oftmals ist es schwierig während Nachtstunden den Totenbeschauarzt in NÖ zu erreichen – nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zu Seite!
Sterbefall im Krankenhaus/Pflegeheim
Ist der Sterbefall in einem Krankenhaus eingetreten, wird die Totenbeschau durch die Pathologische Abteilung durchgeführt. In der Regel wird die Freigabe zur Bestattung innerhalb von 1-2 Werktagen erteilt.
Bei Pflegeheimen ist es sinnvoll und wichtig, dass die Angehörigen den Bestatter ihrer Wahl angeben, der dann die Abholung des Verstorbenen durchführt. Dies ist auch noch möglich, wenn Sie vom Pflegeheim über den Todesfall verständigt werden.
Sterbefall in einem Bundesland außerhalb von Wien/NÖ
Falls der Tod eines Angehörigen außerhalb von Wien bzw. Niederösterreich eintritt, kontaktieren Sie uns umgehend, wir organisieren die Abholung vom Sterbeort und die Überführung der/des Verstorbenen nach Wien und Niederösterreich.
Sterbefall im Ausland
Verstirbt einer Ihrer Angehörigen während eines Aufenthaltes im Ausland korrespondieren wir mit den zuständigen Behörden, Versicherungen oder dem ortsansässigen Bestattungsunternehmen, um die Rückholung zu organisieren.
Überführungen im In- und Ausland
Sei es die Beschaffung verschiedenster Dokumente wie Internationale Sterbeurkunde, Überführungsbewilligung oder Beglaubigungen – wir übernehmen diese Wege im Zuge der Überführung für Sie.
In den meisten Fällen wird eine Überführung mittels Leichenwagen oder Flugzeug durchgeführt.
Insbesondere bei Flugtransporten ist darauf zu achten, welche Sargbeigaben gestattet sind.